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AGB der house&home AG
Präambel
house&home (h&h)betreibt unter der Internet-Adresse www.house-home.info sowie unter den weiteren Domainendungen wie z.B.: .de, .ch, .at, .org.uk, etc., ein Urlaubsimmobilienverzeichnis (Verzeichnis) im Sinne einer Werbeplattform für Urlaubsimmobilien (Objekte) aller Art, weltweit. h&h bietet diese Leistung in drei Sprachen an. Immobilienvermieter (Vermieter) können Ihre Objekte in das Verzeichnis einstellen und so anbieten, dass eine direkte Anfrage durch die Nutzer (Urlauber) des Verzeichnis möglich ist, wenn diese es wünschen.
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Inanspruchnahme von Werbeleistungen im h&h-Verzeichnis weltweit, in allen von h&h angebotenen Sprachen, damit die Nutzer des Verzeichnis sich über die Leistungen der Vermieter informieren und gegebenenfalls mit diesen direkt in Verbindung setzen können. h&h erbringt dafür im Rahmen des Vertrages die Veröffentlichung der vom Vermieter im Einzelauftrag angegebenen Objekte im h&h-Verzeichnis. Die Veröffentlichung erfolgt im Einzelauftrag, in der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit und unter Berücksichtigung der unter Ziff. 2 (Datenerhebung) konkretisierten Datenstruktur und Datenmenge. Vermittlungsleistungen im Sinne des Immobilienrechts in seiner jeweils gültigen Länderfassung erbringt h&h nicht.Die von h&h angebotenen Vermittlungsleistungen sind lediglich als Dienstleistungen im Sinne einer mehrsprachlichen Hilfestellung bei der Buchungs- und Vermittlungsabwicklung zu verstehen und werden auch nur dann ausgeführt, wenn der Vermieter dieses ausdrücklich wünscht. Auf das Zustandekommen von Verträgen zwischen Vermieter und Urlauber der im h&h-Verzeichnis angebotenen Leistungen, nimmt h&h absolut keinen Einfluss. Sofern der Vermieter als Inserent von Pauschalarrangements auftritt, ist er auch Reiseveranstalter und hat nach der jeweils gültigen Fassung des Reiserechts, die daraus abzuleitenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Für etwaige Missachtungen übernimmt h&h keine Haftung. h&h wird nach eigenem Ermessen das Verzeichnis durch geeignete Werbeformen bewerben und in Partnerseiten einbinden. Ein Anspruch durch den Vermieter auf Einbindung in Partnerseiten existiert nicht. In einem Eintrag im h&h-Verzeichnis kann lediglich eine Objekteinheit beschrieben werden. Eine Angabe der Anzahl der insgesamt zur Verfügung stehenden Objekteinheiten, ist bei Erteilung eines Einzelauftrages unzulässig. Für die Darstellung von mehreren Urlaubsobjekteinheiten innerhalb eines Gesamtobjekts, muss der Vermieter einzelne Anzeigen schalten. Siehe "Leistungen/ Preise"
2. Datenerhebung
Die Erstdatenerhebung erfolgt grundsätzlich durch h&h.Der Vermieter hat nach der Erstdatenerhebung die Pflicht, durch Benutzernamen und Passwort, seine Daten in den Bereichen der Preis- und Belegungsinformationen selbst zu aktualisieren. Für Datenänderungen die durch den Vermieter selbst erfolgen übernimmt h&h keine Haftung.
Die Mindestanforderungen hinsichtlich der Datenqualität sowie der Dateninhalte ergeben sich aus den Anmeldungsrichtlinien unter Punkt "Anzeige aufgeben, Schritt für Schritt". Nicht zulässig sind insbesondere Internetadressen und schlecht vorformuliertes Textmaterial. h&h kann die Einstellung von schlecht vorformuliertem Textmaterial grundsätzlich verweigern. h&h unterliegt hinsichtlich der konkreten Darstellung und Aufbereitung der vom Vermieter zur Verfügung gestellten Daten keinen Weisungen. h&h kann das Verzeichnis jederzeit nach eigenem Ermessen ausgestalten und weiterentwickeln, wobei die Daten des Vermieters hiervon unberührt bleiben. Dies betrifft insbesondere das geographische Unterteilungssystem. h&h behält sich das Recht vor, auf jeder Seite des h&h-Verzeichnis Werbung zu plazieren. Fotodarstellungen müssen h&h in guter Farb- und Bildqualität sowie in digitaler Form oder im JPG-Format übersandt werden. Fotokollagen, Farbkopien, Farbausdrucke und Diapositive werden nicht akzepiert. Das Fotomaterial wird nach Bearbeitung von h&h archiviert. h&h kann die Eintragung von schlechtem Fotomaterial verweigern. Für die im Index zu plazierenden Fotos sind keine Hochformate zulässig.
3. Vergütung
h&h versteht sich nicht als Immobilienhändler und erhebt somit keinerlei Kommissionen und Beteiligungen am Vermietungszins der im Verzeichnis inserierten Urlaubsobjekte. Der Vermieter erhält eine Auftragsbestätigung. Mit der vertraglich vereinbarten Vergütung sind sämtliche Kosten abgedeckt. Ausgenommen hiervon sind Kosten die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen. Die Zahlungsverpflichtung seitens des Vermieters (Alle Preise sind Nettopreise zzgl. 16 % Umsatzsteuer für Bürger aus Deutschland bzw. der jeweils aktuell gültige Satz, Vermieter aus anderen Ländern sind von der Umsatzsteuer befreit) wird mit Vertragsunterzeichnung rechtskräftig. Die Zahlungen können einmalig, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen. Die Zahlungen haben spätestens 15 Kalendertage nach Unsprungsdatum der Vertragsunterzeichnung auf einem der Konten von house&home gutgeschrieben zu sein. Die fortlaufenden Zahlungen haben dem (je nach vereinbartem Zahlungsrythmus) zu entsprechen und haben ohne weitere schriftliche Aufforderung zu erfolgen. Alle anfallenden Bankentgelte gehen zu Lasten des Vermieters. Sind die Zahlungen die bei h&h eingehen nicht vollständig oder stehen Zahlungen aus, ist h&h berechtigt, den Verzeichniseintrag ohne vorherige Ankündigung bis Eingang der vollständigen Zahlungen, aus dem Verzeichnis zu entfernen. Der Buchungszeitraum läuft unvermindert weiter. Bei Zahlungsverzug ist h&h berechtigt, für die Zahlungserinnerung eine pauschale Kostennote in Höhe von 1,00 EURO, für die erste Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 2,00 EURO und für die zweite Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 EURO zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als zwei vereinbarten Raten, stellt h&h dem Vermieter den Gesamtbetrag zzgl. vorbenannter Kosten in Rechnung und entfernt den Verzeichniseintrag bis zum entgültigen Ausgleich der Zahlungsschuld. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt gestattet.
Der Vermieter ermächtigt h&h widerruflich, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen bzw. auf seiner Kreditkarte zu belasten. Wenn sein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Gebühren für vom Vermieter verschuldete, erfolglose Lastschriften, werden dem Vermieter in Rechnung gestellt. Die vertraglich vereinbarte, durch h&h zu erbringenden Leistungen, werden erst mit entgültiger Gutschrift der ersten Zahlung durch den Vermieter rechtskräftig.
h&h verpflichtet sich innerhalb von zwei Tagen, nach Eingang der Erstzahlung und der Zustellung aller erforderlicher Daten wie Fotos, Textmaterial etc. durch den Vermieter, sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen im Verzeichnis frei zu schalten.
4. Rechte- und Inhaltgewährleistung/ Freistellung
Der Vermieter bestätigt, dass er das von ihm beworbene Objekt vermieten darf. Über einen Eintrag im Verzeichnis, wird lediglich das dargestellte Objekt vermittelt. Der Vermieter verpflichtet sich alle Angaben nach seinem besten Wissen wiederzugeben und keine Lockangebote in das Verzeichnis einzustellen. Dies bezieht sich insbesondere auf Preis- und Vakanzangaben. Für jeden vorsätzlichen Verstoß gegen die Pflicht zur korrekten Preis- und Vakanzangabe hat der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000,- EURO an house&home zu zahlen.
Der Vermieter ist alleinig für die Richtigkeit und den Inhalt der von Ihm gemachten Objektangaben verantwortlich. Der Vermieter verpflichtet sich h&h gegenüber, sämtliche Datenquellen zur Überprüfung des Wahrheitsgehalts seiner Objektangaben auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
h&h übernimmt keine Haftung für Falschdarstellungen im Verzeichnis, welche auf Falschangaben des Vermieters beruhen. Ebenfalls übernimmt h&h keine Haftung für Vertragsbrüche seitens des Vermieters gegenüber dem Urlauber oder umgekehrt. Für Schäden, die aufgrund von Abänderungen des Vermieters im Rahmen seines unabhängigen Benutzernamen und Passwortzugangs entstehen, übernimmt h&h ebenfalls keine Haftung. Dies bezieht sich insbesondere auf die Abänderung von Daten in den Bereichen der Preis- und Belegungstabellen. Zukünftige, weiterführende Zugangsberechtigungen sind hier mit einzubeziehen.
Der Vermieter sichert h&h zu, dass er mit dem in seinem Verzeichniseintrag verwendeten Fotomaterial nicht gegen Urherberrechte oder sonstige Rechte Dritter verstößt. Der Vermieter stellt h&h von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aus etwaigen bestehenden Kennzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent-, Urheber- und anderen Immaterialgüterrechten oder allgemein wegen Verstößen gegen das Reise- und Immobilienrecht oder sonstiges Recht stellen. Die h&h diesbezüglich entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -Verfolgung gegenüber den Dritten und dem Vermieter selbst, gehen zu Lasten des Vermieters.
Der Vermieter stellt h&h ebenso von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen unvollständig und/ oder fehlerhaft zur Verfügung gestellter Daten und Informationen über die angebotenen Leistungen stellen. Die h&h diesbezüglich entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -Verfolgung gegenüber den Dritten gehen ebenfalls zu Lasten des Vermieters.
5. Gewährleistung
h&h gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Leistungen der Vermieterdaten. Dem Vermieter ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik und den Übertragungstechniken des Internets nicht möglich ist, eine von Fehlern und Ausfällen vollkommen freie Ausführung des Auftrags sicherzustellen. Ein relevanter Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs- soft- und/oder hardware oder
- durch Störung von Netzen eines Telekommunikationsdienstleisters oder
- durch Rechnerausfall bei Dritten oder
- durch kriminelle Manipulation Dritter (Hacker etc.) oder
- durch unvollständige und/ oder nicht aktualisierte Angebote auf Zwischenspeichern oder
- durch einen Ausfall des Servers der nicht länger als achtundvierzig Stunden andauert (fortlaufend oder addiert)
Bei der Wiedergabe von Farbfotos im Internet kann es in seltenen Fällen zu Farbverfälschungen kommen. h&h weist darauf hin, dass die Qualität von Fotodarstellungen im Internet nur so gut wie die Vorlage sein kann. h&h führt keine Retuschierarbeiten durch. Mindestansprüche können diesbezüglich nicht geltend gemacht werden.
6. Haftung
h&h haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt. h&h haftet nicht für vorhersehbare Schäden, mittelbare und Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden, es sei denn, es handelt sich um vertragstypische Schäden.
7. Datenschutz
Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der aktuell geltenden deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Der Vermieter wird hiermit gemäß den aktuellen, dem jeweiligen Land unterliegenden Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass h&h seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. h&h ist berechtigt, soweit zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich, die Daten an Dritte weiterzuleiten.
8. Urheberrechte und Links
Mit der Übergabe der Objektdaten genehmigt der Vermieter h&h, diese - unter Wahrung der einschlägigen deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen - auch in anderen Medien (unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarung/en zwischen house&home und dem Vermieter) zu veröffentlichen.
Der Vermieter räumt h&h ein einfaches Nutzungsrecht an dem h&h zur Verfügung gestellten Fotomaterial zu Marketingzwecken ein. h&h darf sämtliche elektronische Abbildungen zu dem vorbenannten Zweck in und verbreiten jeder Form vervielfältigen.
h&h behält sich vor, auf den Einträgen der Objekte Verweise auf andere Seiten anzubringen
h&h behält sich vor, die Einträge bzgl. des Designs jederzeit weiterzuentwickeln und zu verbessern.
Es besteht kein Anspruch durch den Vermieter auf die Aufnahme eines Objekts in das h&h-Verzeichnis.
h&h behält sich das Recht vor, Verweise zu externen Seiten zu verweigern.
h&h ist bei Ablehnung oder Löschung eines Links sowie bei Ablehnung der Aufnahme von Objektdaten in das h&h-Verzeichnis nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet.
9. Weiterleitung und Vermittlung
Die Weiterleitung von Interessentenanfragen an den Vermieter sowie die fernmündliche und schriftliche Vermittlung im Sinne der mehrsprachlichen Hilfestellung bei der Buchungs- und Vermittlungsabwicklung, ist grundsätzlich in der vertraglich vereinbarten Vergütung enthalten.
Der Vermieter ist für die Richtigkeit der von ihm gemachten Kontaktdaten, insbesondere der Email-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer zur Weiterleitung von Urlauberanfragen selbst verantwortlich. Für die regelmäßige Abholung von Emails durch den Vermieter, die Erreichbarkeit des Vermieters sowie die Beantwortung von Interessentenanfragen ist alleine der Vermieter verantwortlich. Für die Richtigkeit und Aktualität der durch h&h an den Urlauber schriftlich oder fernmündlich übermittelten Vermieterdaten, übernimmt h&h keinerlei Verantwortung.
Kommt es gehäuft zu Fehlermeldungen bei der Email-Weiterleitung oder Faxübertragung zur Übermittlung von Urlauberanfragen oder sollte es dem Vermieter an der erforderlichen Kooperationsbereitschaft fehlen, auf etwaige Urlauberanfragen, welche durch h&h oder den Urlauber direkt an ihn übermittelt werden, im erforderlichen Rahmen zu reagieren, so ist h&h berechtigt, ohne vorherige Benachrichtigung die vertraglich vereinbarte Vermittlungsleistung einzustellen oder auch hinzukommend das Objekt vorübergehend, bis zur Klärung, aus dem h&h-Verzeichnis zu entfernen. Der Vertragszeitraum läuft während dieser Zeit weiter.
10. Änderungen der Daten
Über den "Vermieterbereich", kann der Vermieter jederzeit mit seinem Benutzernamen und Passwort Änderungen an seinen Preis- und Belegungsinformationen vornehmen. Es obliegt allein dem Vermieter, dafür zu sorgen, dass alle Preis- und Belegungsinformationen, nach der Erstdatenerhebung durch h&h, auf dem aktuellen Stand sind. Für nicht vorgenommene Aktualisierungen übernimmt h&h keinerlei Haftung.
Datenaktualisierungen die durch h&h vorgenommen werden, müssen h&h mind. achtundvierzig Stunden vor der Verzeichnisaktualisierung mitgeteilt werden. Es ist dem Vermieter gestattet, einmal im Jahr seine Fotos (max. 6) und Texte (unbegrenzt) kostenfrei durch h&h aktualisieren zu lassen, sofern diese nicht einen grundliegenden Objektaustausch beinhalten und sich des weiteren im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung bewegen. Darüber hinausgehende Foto- und Textänderungen gehen zu Lasten des Vermieters (Siehe unter "Unsere Leistungen"). Dem Vermieter ist es nicht gestattet, Daten mit Hilfe einer Automatisierungs-Software zu pflegen.
11. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Vertrag. Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich auf 12 Monate. Ein Eintrag bezieht sich jeweils auf ein ganz bestimmtes Objekt, dem eine eindeutige Objektnummer zugeordnet ist. Ein bestehender Eintrag kann mit Daten eines anderen Objekts überschrieben werden, was jedoch die Auflösung des bestehenden Vertrages, und die damit verbundene Unterzeichnung eines erneuten Vertrages (Mindestlaufzeit 12 Monate) beinhaltet.
Die Vertragslaufzeit kann nicht kostenfrei unterbrochen werden. Bei dauerhafte Herausnahme eines Objekts aus dem Verzeichnis (z. B. wegen Langzeitvermietung, Verkauf oder einfach vom Vermieter gewünscht) erlischt die Restlaufzeit des Vertrages, wobei im Falle noch offenstehender Rechnungen, diese auf einmal fällig werden. Rückerstattung oder Verrechnung mit anderen Objekten im Rahmen der bestehenden Vertragslaufzeit ist nicht möglich.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vorangegangene Laufzeit, wenn der Vermieter nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf des Vertrages, diesen aufkündigt. Die Aufkündigung hat per Sicherungsschein zu erfolgen und ist mit dem Datum der postalischen Aufgabe rechtskräftig.
h&h behält sich für den Fall, dass der Vermieter nicht der Wahrheit entsprechende Informationen über ein Objekt gemacht hat, vor, die Einträge des betroffenen Vermieters aus dem Verzeichnis zu entfernen. Das gleiche gilt für den Fall, das ein Vermieter ein Objekt doppelt vermietet hat. In einem solchen Fall wird dem Vermieter eine Frist von sieben Kalendertagen gewährt, um eine Richtigstellung der gemachten Angaben vorzunehmen bzw. sein vertragswidriges Verhalten einzustellen. Im Falle von strafrechtlich relevantem Verhalten seitens des Vermieters, behält sich h&h dass Recht sämtlicher Rechtsmittel gegen den Vermieter vor.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht
13. Schlussbestimmungen
Die obigen Bedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über Werbeleistungen zwischen h&h und dem Vermieter. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Vermieter Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.
Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind nur dann gültig, wenn h&h ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Mündliche Nebenabreden haben keinerlei Rechtskraft.
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren oder eine Lücke aufweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung/en oder der Lücke/ n soll, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung/ en in Kraft treten, die dem Parteienwillen am nahesten kommt.
Stand: 18,05,2004
house&home, Deutschland
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